Selbstverständnis und Legitimation queerer und inter*/trans* spezifischer Beratungsbedarf – ein Appell

Unsere Forderung: Gesetzlicher Beratungsanspruch für trans*-, intergeschlechtliche und/oder nichtbinäre Menschen und ihre Angehörigen sowie für alle Menschen im Spektrum sexueller und romantischer Vielfalt sichern! Gegen Sozialabbau und prekäre Finanzierungslage!

Hintergrund

Seit Jahren zeigt sich die prekäre Unterfinanzierung von Beratungsstellen und zivilgesellschaftlichen Organisationen und Vereinen. Im Jahr 2025 hatte der Förderbescheid für das Queere Zentrum Erfurt solche Verspätung, dass erst ab Juni ein normaler Arbeitsalltag mit unserem gewohnten Stundenumfang von den Hauptamtlichen aufgenommen werden konnte. Auch 2026 ist unser Förderbescheid mit deutlicher Verzögerung und vor allem drastischen Kürzungen gekommen.

Doch nicht nur das: Die Bildungs- und Familienministerin Karin Prien (CDU) kündigt große Umstrukturierungen in den Förderungen und -richtlinien aller Projekte der Bundesfinanzierung „Demokratie leben!“ an (mehr dazu hier).  Des Weiteren soll Asylberatung nicht weiter vom Bund gefördert werden (siehe hier). Wir beobachten die politische Lage mit großer Sorge und sind bestürzt, dass staatliche Interessenspolitik auf dem Rücken marginalisierter Minderheiten ausgetragen werden. Wir nehmen es zum Anlass mit diesem Beitrag das Selbstverständnis unseres Beratungsangebot vorzustellen und zu legitimieren. Warum braucht es einen gesetzlichen Förderanspruch? Warum sollte die Finanzierung gesichert sein?

An wen richtet sich das Angebot?

Menschen aus der LGBTIQA*+- Gemeinde (queeren Community) können sich im Queeren Zentrum in Erfurt beraten lassen. Queer ist ein angeeigneter Begriff, den wir als Oberbegriff sehen für alle Lebenswelten, die sich im Spektrum geschlechtlicher, sexueller und romantischer Vielfalt bewegen. Um nur einige Begriffe zu nennen, das heißt: lesbisch, schwul, bisexuell, asexuell, aromantisch, polyromantisch zum einen, trans*, intergeschlechtlich und nicht-binär.
Hinzu kommen können weitere Aspekte: Be_hinderungs_Erfahrungen, Migrations_Erfahrungen, rassistische Erfahrungen, sexistische Erfahrungen, Lebenserfahrungen mit Sucht, Lebenserfahrungen mit organischen und/ oder psychischen Erkrankungen, dys_funktionale Familien, Armutserfahrungen, verschiedenes Erleben von Alter und die alltäglichen „Krisen“ und Entwicklungsprozesse, denen alle mehr oder minder unterworfen sind. Die Beratung ist psychosozial, das heißt alle allgemeinen Lebensthemen sollen Platz haben. Diese Themen können alltägliche, berufliche, schulische sein, aber auch alle privaten Themen berühren.

Gleichzeitig gibt es eine fachliche trans*Beratung. Dies kann sich auf alle Lebensaspekte von trans*Personen beziehen – Coming-Out und weiter soziale Aspekte, medizinische Fragen rund um Gutachten, Hormontherapie, Geschlechtsangleichende OPs, sofern diese gewünscht werden, und auch rechtliche Transitionsschritte.

Anspruch

Das Besondere an der Beratung im Queeren Zentrum in Erfurt ist der Anspruch einen sicheren Ort in Thüringen zu schaffen für Menschen, die sich außerhalb der hetero- und cis-normativen Matrix bewegen und verorten und entsprechend leben und lieben (wollen).
Gleichzeitig ist das Ziel, queersensible und -affirmative Beratung in der Gesellschaft auch in anderen Einrichtungen zu implementieren. Das heißt: Es braucht ein allgemeines Beratungsverständnis und eine erhöhte Sensibilität und Fachwissen, was queere Personen in Thüringen im Allgemeinen und auch spezifisch trans-, intergeschlechtliche und nicht- binäre Lebenswelten und -erfahrungen sind.

Neben der Safer* Spaces für Menschen im diversen Spektrum der geschlechtlichtlichen Vielfalt, benötigt es auch sichere Räume für sexuelle und romantische Vielfältigkeit. Menschen geschlechtlicher, sexueller, romantischer Vielfalt erleben diese Sicherheit in der Gesellschaft, das heißt innerfamiliär, unter Freund*innen, im Schul-, Ausbildungs- und Arbeitskontext und in öffentlichen Räumen (noch) nicht. Es geht um ein affirmatives Grundverständnis von sexueller und romantischer und auch geschlechtlicher Vielfalt und sicheren Räumen, um sich in diesem Spektrum ausprobieren und bewegen zu können.

Bedarf

Die Bedarfe, die wir seit 2021 erleben, sind Anliegen zu Transitionsthemen, Anliegen von transgender- Menschen mit Fragen und Themen rund um soziale, rechtliche und medizinische Transitionsschritte. Es ist von großer Notwendigkeit, gute Beratungsstellen zu etablieren und die Beratung auszubauen und in anderen Einrichtungen thematisch zu implementieren und Kompetenzen zu vermitteln. Diese Beratungsstellen gibt es nicht ausreichend. Weitere Kürzungen in dem Bereich der psychosozialen Beratungen mit intersektionalen Anspruch sind verherrend.

Besonders in den ländlichen Räumen gibt es einen eklatanten Mangel an Anlauf- und Beratungsstellen. Dies gilt nicht nur für Thüringen. „Aufgrund ihrer überwiegend ehrenamtlichen Strukturen und einer oftmals prekären Finanzierung, kann bei den community-basierten Angeboten nicht von einer verlässlichen, qualitativ ausreichenden Beratungsstruktur ähnlich der bedarfsangemessen aufgebauten Regelversorgung ausgegangen werden. In ländlichen Räumen sind professionelle Beratungsexpertise, niedrigschwellige Angebote oder gar Peer-Beratung für trans*, intergeschlechtliche und/oder nicht-binäre Menschen generell kaum vorhanden.“ (S.5, Positionspapier Dialogforum)

Appell

Aufgrund dessen wurde bereits 2021 im Positionspapier des Dialogforum die „Empfehlung, einen eigenständigen Beratungsanspruch für trans*-, intergeschlechtliche und/oder nichtbinäre Menschen und ihre Angehörigen gesetzlich zu verankern, um dadurch bundesweit eine verlässliche und nach einheitlichen Standards ausgerichtete psychosoziale Beratungslandschaft unter Einbeziehung der vorhandenen peer-communitybasierten Beratungsstrukturen zu etablieren sowie Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu schaffen. […] Trans*-, intergeschlechtliche und/oder nicht- binäre Menschen und ihre Angehörigen sollen fachlich kompetent und diskriminierungssensibel beraten, in ihrer Selbstbestimmtheit bestärkt werden und konkrete Hilfe erhalten.“ ( S.1, Positionspapier Dialogforum).

2026 können wir sagen, dass es nach wie vor nicht ausreichend Beratungsstellen gibt. Zeitgleich ist der Bedarf nach wie vor hoch – insbesondere die Anbindung ländlicher Gegenden ist immer noch eine große Herausforderung. „Für den ländlichen Raum muss deshalb von einem Versorgungsdefizit ausgegangen werden. Gerade für diese ländlichen Bereiche bedarf es kreativer, neuer Beratungskonzepte, die die Einbeziehung der aufsuchenden Beratung und finanzierter Partnerschaften ermöglichen. Es zeigt sich in der Praxis, dass der Beratungsbedarf deutlich über die Kapazitäten der ehrenamtlichen Strukturen hinausgeht.“ (S.5).

Wir appellieren also, dass ausgerechnet in dem prekären und defizitären Bereich der psychosozialen Beratung finanzielle Kürzungen nicht stattfinden dürfen.